Abgedruckt in: Repertorium der Pädagogik : Organ für Erziehung, Unterricht und pädagog. Literatur / im Jahre 1847 begründet von F.X. Heindl, fortgesetzt von J.B. Heindl ; herausgegeben und geleitet von Joh. Bapt. Schubert ; 48. Band 1894, Seite 422-427
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
"Die Benützung von Lernmitteln, die nach 1933 geschaffen und eingeführt wurden, wird untersagt. Die verbotenen Schulbücher sind entsprechend der von der Militärregierung gegebenen Weisung sicherzustellen. Neue Schulbücher sind in Vorbereitung. Bis zu deren Einführung werden die von der amerikanischen Militärregierung vorgeschriebenen behelfsmäßigen Bücher benützt." -- (Seite 24)
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften; für das Fach Leibesübungen (Turnen) ist ein besonderer Stoffplan erschienen
Auf der Grundlage der ministeriellen Richtlinien für die Grundschule und die Oberklassen von 1921 und 1922 und unter Berücksichtigung der Weisungen des Rahmenlehrplanes von 1923
"Der sehr ausführlich ausgearbeitete Lehrplan für den Religionsunterricht ist der von der gemischten Kommission z. Zt. verfaßte und vom Landeskirchenamt genehmigte." (Vorbemerkung)
Vorwort: "In dem vorliegenden Buche sind die sämtlichen Lehrpläne aller Arten der evangelischen Volksschule zusammengefaßt. Außer der 8klassigen Schule, die hier nicht vorkommt, fehlt nur die Halbtagsschule; ihr Lehrstoff ist unter entsprechender Beschränkung ohne weiteres der 2- und 1klassigen Schule zu entnehmen."