Imprimatur. Friburgi Brisgoviae, die 7 Februarii 1949
G.M.Z.F.O. No 681/1949 - 70 000. - Genehmigt für den Gebrauch in Schulen durch Education and Cultural Relations Division, Office of Military Government (U. S.) am 22.10.1948 Ge - IA 350.01 (Germany)
Vorwort: "In dem vorliegenden Buche sind die sämtlichen Lehrpläne aller Arten der evangelischen Volksschule zusammengefaßt. Außer der 8klassigen Schule, die hier nicht vorkommt, fehlt nur die Halbtagsschule; ihr Lehrstoff ist unter entsprechender Beschränkung ohne weiteres der 2- und 1klassigen Schule zu entnehmen."
"Wiederholungsfibel und Lateinschrift" im Anh. S. 148 - 158. - Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Juli 1935, Z. 20986/II-9, zum Unterrichtsgebrauch an allgemeinen Volksschulen in Tirol zugelassen
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften; für das Fach Leibesübungen (Turnen) ist ein besonderer Stoffplan erschienen
Der Plan ist für die Einjahrgangs-Klassen aufgestellt. Er ist so angelegt, dass er in Mehrjahrgangs-Klassen (weniggegliederten Schulen) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (im 2-jährigem Turnus) verwendet werden kann