Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Enth.: 1. Lernmittelfreie Lernmittel, Allgemein bildende Schule: Grundschule, Hauptschule, Muttersprachliche Lernmittel für ausländische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschule, Gymnasium, Schulen besonderer Art, Berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg. 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBI S. 455, KWMBI I S. 251) lernmittelfrei sind, ... 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel,
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
Teil 2 gliedert sich in eine die Bildungsarbeit aller allgemeinbildenden Schularten betreffende Einführung und in die Stoffpläne für die Volksschule, die Mittelschule und das Gymnasiums
Erlaß vom 20.12.1956 - III - 071/1 - 56
Als Sondernummer 1 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 1 bis 68 erschienen
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
Auf Grundlage der Richtlinien für die Volksschule vom 15. Dezember 1939
"Ausgewählte Unterrichtseinheiten aus einem heimatgebundenen Arbeitsplan für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule" Seite: 211-239, entnommen aus: Kurmärkische Stoff- und Arbeitspläne für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule, Gemeinschaftsverlag Ferdinand Hirt, Breslau und Hermann Schroedel Verlag, Halle a. d. S
Literatur- und Filmangaben
Wahrscheinliches Erscheinungsdatum basiert auf einem im Vergleich zu der Ausgabe von 1940 grundsätzlich verändertem Einführungskapitel
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)