"Nach den Richtlinien 'ist für die zweite Hälfte des vierten Schuljahres Landeskunde der Heimatprovinz in den Plan aufzunehmen und mit dieser die Erzählungen und Behandlung von Sagen dieses erweiterten Heimatgebietes und einzelner bemerkenswerter Vorgänge aus seiner Geschichte soweit es dem Verständnis der Altersstufe zugänglich sind, zu verbinden.'" -- (Vorwort)
"Für die Eintragungen der Arbeitsergebnisse des Unterrichtes über die engere Heimat sind am Schluß des Büchleins 8 Seiten Schreibpapier mit karierter Centimeter-Liniatur beigeheftet." -- (Vorwort)
Das Vorwort ist auf der Umschlaginnenseite abgedruckt
Auf Grundlage der Richtlinien für die Volksschule vom 15. Dezember 1939
"Ausgewählte Unterrichtseinheiten aus einem heimatgebundenen Arbeitsplan für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule" Seite: 211-239, entnommen aus: Kurmärkische Stoff- und Arbeitspläne für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule, Gemeinschaftsverlag Ferdinand Hirt, Breslau und Hermann Schroedel Verlag, Halle a. d. S