Mit dem Heimatkundelehrplan von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den 4. Schülerjahrgang von der 17. Unterrichtswoche an. - Schulfilmangaben. - Verl.-Nr. 775
Auf Grundlage der Richtlinien für die Volksschule vom 15. Dezember 1939
"Ausgewählte Unterrichtseinheiten aus einem heimatgebundenen Arbeitsplan für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule" Seite: 211-239, entnommen aus: Kurmärkische Stoff- und Arbeitspläne für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule, Gemeinschaftsverlag Ferdinand Hirt, Breslau und Hermann Schroedel Verlag, Halle a. d. S
Elementarstufe, Klasse VIII - VI und Oberstufe (Klassen mit fremdsprachlichen Unterricht), gegliedert in Realklassen und gymnasiale Nebenabteilungen, Klasse V (Sexta) - I (Obertertia)
Richtet sich laut Vorwort an Schüler des mittleren Bürgerstandes und soll auch den Eintritt in die Sekunda des Gymnasiums und in die I. Klasse der Realschulen ermöglichen