"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
Auf der Vortitelseite: ein Beispielplan auf Grund der Richtlinien für die Volksschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, erarbeitet von der Lehrerschaft des Landkreises Köln unter Mitwirkung von Lehrkräften der Stadt Köln, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Siegkreises u. des Landkreises Bonn in Verbindung mit Dozenten der pädagogischen Akademien