Genehmigt für den Gebrauch in Schulen: Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Der Niedersächsische Kultusminister, Der Hessische Kultusminister, Der Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein, Kultusministerium Baden-Württemberg, Ministerium für Unterricht und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich