Mit Erl. des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. November 1945, Z. 3445-K-1945 zum Unterrichtsgebrauch für die allg. Volksschulen zulässig erklärt
"Wiederholungsfibel und Lateinschrift" im Anh. S. 148 - 158. - Mit Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 1. Juli 1935, Z. 20986/II-9, zum Unterrichtsgebrauch an allgemeinen Volksschulen in Tirol zugelassen
Auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lehrbuch zum Unterrichtsgebrauch auf der 2. Schulstufe der Sonderschulen und als Hilfsbuch an Volksschulen zugelassen. - Schulbuchnr.: 0552