Mit Anschreiben an die Mitglieder des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht datiert vom 8. September 1952 mit einem Protokoll der Ergebnisse der Diskussion der Empfehlungen
Adressiert an: Studienleiter Dr. Hermann Block (Hamburg-Großflottbek), Mittelschulrektor Boeckh (Stuttgart-O.), Privatdozent Dr. Karl Bosl (München, Maximilians-Gymnasium), Professor Georg Eckert (Braunschweig, Kant-Hochschule), Oberstudienrat Dr. Anton Gail (Leverkusen-Küppersteg), Oberstudienrat Dr. Körner (Göttingen), Schulrat Müller (Berlin-Charlottenburg, Schulamt), Oberstudiendirektor Dr. Reiche (Meldorf Schleswig-Holstein), Oberstudienrätin Dr. Schroeder (Koblenz-Oberwerth), Regierungsrat Stoecker (Düsseldorf), Oberstudiendirektor Walburg (Bremen), Universitätsprofessor Dr. Petry (Mainz, Universität)
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Observations
"Die erste Fassung des Lehrplans Erdkunde von 1985 wurde einer kritischen Revision unterzogen. Grundlage dieser Revision waren Stellungnahmen aus den Schulen sowie Erfahrungen und Erkenntnisse aus der inzwischen erfolgten Lehrplanarbeit für die Sekundarstufe 1 der anderen Schularten." -- (Vorwort)
Hinweise zum fachübergreifenden Unterricht: Seite 35-42
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
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Zusammenfassender Neudruck der in den Jahren 1945/46 erschienenen Pläne für die einzelnen Schulfächer. - Plan für den Geschichtsunterricht in neuer Fassung
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"Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans der Sekundarstufe I der Hauptschule und der Realschule. Die Behörde für Bildung und Sport hat mit Beschluss der Deputation vom 16.4.2003 die Erprobung des Bildungsplans beschlossen. Der Bildungsplan ist ab 1.8.2003 verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I. Der Bildungsplan besteht aus dem 'Bildungs- und Erziehungsauftrag' für die Hauptschule und die Realschule, den Rahmenplanen der Facher und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG)." -- (Seite 2)