Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrplan Alevitische Religionslehre; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 03.02.2012 - 532 – 608.01.13-103277
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Alevitische Religionslehre gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt
RdErl. des Kultusministeriums vom 20.8.1993, II B 2.36/2-20/0-798/93. - In Kraft seit: 1.8.1994 für die Jahrgangsstufe 5, verbindlich zum 1.8.1996 für alle Jahrgangsstufen; die Richtlinien von 1978 treten damit außer Kraft
Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als auch für "Islamkunde" im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts
Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als auch für "Islamkunde" im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts