Enthält: Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Grundschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Hauptschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Realschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gymnasium Sekundarstufe I, Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gymnasiale Oberstufe. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gesamtschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Berufskolleg. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Förderschule
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst
Country of Use:
    Germany
    Bremen
Observations
"Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die seit 1975 für das Land Bremen veröffentlichten neuen Lehrpläne unter curricularem Ansatz. [...] Für die Klassenstufen 8-9/10 der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums sowie für einige Sonderschulen gelten noch die alten Lehrpläne; [...]." -- (Vorbemerkung)
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00 (ABl. NRW. 1 S. 206), BASS-Gliederungsnummer 15-04 Nr. 3
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Enth.: 1. Lernmittelfreie Lernmittel, Allgemein bildende Schule: Grundschule, Hauptschule, Muttersprachliche Lernmittel für ausländische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschule, Gymnasium, Schulen besonderer Art, Berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg. 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBI S. 455, KWMBI I S. 251) lernmittelfrei sind, ... 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel,