Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der BildungsplƤne verƶffentlichten gefƤcherten PlƤne fĆ¼r die Volksschule stehen nicht fĆ¼r sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der BildungsplƤne (Einleitung und Stundentafeln) verstƤndlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: AusgefĆ¼hrter Lehrplan fĆ¼r den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, BildungsplƤne fĆ¼r die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen