Auf der Grundlage der ministeriellen Richtlinien für die Grundschule und die Oberklassen von 1921 und 1922 und unter Berücksichtigung der Weisungen des Rahmenlehrplanes von 1923
"Der sehr ausführlich ausgearbeitete Lehrplan für den Religionsunterricht ist der von der gemischten Kommission z. Zt. verfaßte und vom Landeskirchenamt genehmigte." (Vorbemerkung)
Vorwort: "In dem vorliegenden Buche sind die sämtlichen Lehrpläne aller Arten der evangelischen Volksschule zusammengefaßt. Außer der 8klassigen Schule, die hier nicht vorkommt, fehlt nur die Halbtagsschule; ihr Lehrstoff ist unter entsprechender Beschränkung ohne weiteres der 2- und 1klassigen Schule zu entnehmen."
"Der nachfolgende Plan für den schulischen und kirchlichen Religionsunterricht ist erwachsen aus dem Paderborner Kinderseelsorgestundenplan des Jahres 1942." -- (Geleitwort)