Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
Teil 2 gliedert sich in eine die Bildungsarbeit aller allgemeinbildenden Schularten betreffende Einführung und in die Stoffpläne für die Volksschule, die Mittelschule und das Gymnasiums
Erlaß vom 20.12.1956 - III - 071/1 - 56
Als Sondernummer 1 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 1 bis 68 erschienen
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
"Die Benützung von Lernmitteln, die nach 1933 geschaffen und eingeführt wurden, wird untersagt. Die verbotenen Schulbücher sind entsprechend der von der Militärregierung gegebenen Weisung sicherzustellen. Neue Schulbücher sind in Vorbereitung. Bis zu deren Einführung werden die von der amerikanischen Militärregierung vorgeschriebenen behelfsmäßigen Bücher benützt." -- (Seite 24)
Erweiterte Ausgabe in Verbindung mit einem Stoffverteilungsplan, erschienen im Verl. Martin Heilmann, Gladbeck; Druck und Auslieferung Jakob Schmidt, Gelsenkirchen
Ab Seite 43: Stoffplan für den Englischunterricht in Volksschulen, Stand 9. März 1948
Laut Vorwort zur 1. Auflage seitens der Militärregierung genehmigt
Lehrplan für die Stadt Nordhorn - die Digitalisierungsvorlage trägt den Stempel "Pestalozzischule Nordhorn", Beispiele zur Heimatkunde auf Seite 8 betreffen die Stadt Nordhorn
Im Anschluss an das anschaulich-ausführliche Realienbuch erschien: Fragenheft zur Geschichte / bearb. von J. Hofmann. Fragenheft zur Erdkunde / bearb. von J. Hofmann