Die Berufsmaturitätsschule bietet allen Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Möglichkeit, eine Berufsmatura zu erlangen. Die Lehrgänge beginnen jährlich und dauern vier Semester im berufsbegleitenden Tages- oder Abendunterricht oder zwei Semester im Vollzeit Lehrgang. Die liechtensteinische Berufsmatura berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in Liechtenstein und Österreich sowie an allen Fachhochschulen in der Schweiz
Ergänzungsbereich Geschichte und Politik - Verwendete Lehrmittel: "Die Lehrpersonen des Faches Geschichte und Politik verwenden entsprechende Schulbücher aus deutschen, österreichischen, Schweizer und Liechtensteiner Schulbuchverlagen, historische Fachbücher und das Internet. Die Auswahl und Gestaltung der Unterrichtsunterlagen obliegen der jeweiligen Lehrperson unter Berücksichtigung der Erfordernisse im Lehrplan." -- (Seite 126)
Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht untergliedert in: Primarschule 1. bis 3. Stufe und 4./5. Stufe, Sekundarschule 6./7. Stufe und 8./9. Stufe
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
"Ende Oktober 2005 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein der Schaffung einer Werkklasse am Freiwilligen 10. Schuljahr zugestimmt." -- (Seite [2])
Zielgruppe: Jugendliche, die durch Betriebspraktika und Basislehrgänge ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern wollen, deren Deutschkenntnisse für eine Lehre zur Zeit nicht ausreichen oder deren Schulleistungen nach der Abschlussklasse noch keine reguläre Lehre zulassen
"Nach dem Entscheid der Regierung im Dezember 2016, den Lehrplan 21 aus der Schweiz zu übernehmen und auf Liechtensteinische Verhältnisse anzupassen, hat eine Arbeitsgruppe bis im Juni 2018 einen Entwurf für einen Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) ausgearbeitet. Dieser wurde an zwei öffentlichen Veranstaltungen im Juni 2018 vorgestellt. In der nachfolgenden dreimonatigen Hearingphase sind 64 Rückmeldungen eingegangen." -- (Regierungsportal)
"Die Kompetenz der Regierung, diesen Lehrplan zu erlassen, ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem schweizerischen Lehrplan 21. Nur wo spezifisch liechtensteinische Gegebenheiten institutioneller oder schulstruktureller Art zu berücksichtigen sind, weicht er davon ab." -- (Schulamt des Fürstentums Liechtenstein)
"Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE): In die Fachbereichs- und Modullehrpläne sind für einen Unterricht unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung folgende Themen eingearbeitet und mit Querverweisen gekennzeichnet: Politik, Demokratie und Menschenrechte; Natürliche Umwelt und Ressourcen; Geschlechter und Gleichstellung; Gesundheit; Globale Entwicklung und Frieden; Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung; Wirtschaft und Konsum." -- (Aufbau LiLe)
Der LiLe unterteilt die elf Schuljahre analog zur Schweiz in drei Zyklen: 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten und Klasse 1/2 der Primarstufe; 2. Zyklus: Klasse 3 bis 6 der Primarstufe; 3. Zyklus: Klasse 7 bis 9 der Sekundarstufe I. Für den LiLe erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I nach der 5. Klasse. Die Sekundarstufe I dauert demzufolge 4 Jahre
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
Unter Berücksichtigung der nach Art. 9 Abs. 2 der Vereinbarung durchgeführten Vernehmlassung wurde der für das Wahlpflichtfach bzw. den Bereich „Katholischer Religionsunterricht“ ... vom Diözesanbischof erlassen
Der Lehrplan der Berufsmittelschule Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001/Nr. 29) und die Verordnung über die Berufsmittelschule Liechtenstein (LGBl. 2001/Nr. 160); er wurde in den Schuljahren 2003/04 sowie 2004/05 laufend evaluiert und im Schuljahr 2005/06 überarbeitet