Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für öffentliche Arbeiten vom 23. November 1910, Z. 23/8-XXIa, zum Unterrichtsgebrauche an weiblichen Berufsschulen allgemein zugelassen
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich