"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36 - 20/0 - 277/99. - Die bisherigen Richtlinien und Materialien zur Leistungsbewertung treten zum 1. August 2001 außer Kraft