"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
"Ende Oktober 2005 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein der Schaffung einer Werkklasse am Freiwilligen 10. Schuljahr zugestimmt." -- (Seite [2])
Zielgruppe: Jugendliche, die durch Betriebspraktika und Basislehrgänge ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern wollen, deren Deutschkenntnisse für eine Lehre zur Zeit nicht ausreichen oder deren Schulleistungen nach der Abschlussklasse noch keine reguläre Lehre zulassen
Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht untergliedert in: Primarschule 1. bis 3. Stufe und 4./5. Stufe, Sekundarschule 6./7. Stufe und 8./9. Stufe