Einhundert Bücher für die Schülerbücherei: Seite 138-142
"Die dreiklassige Schule ist eine Schuleinrichtung, in welcher die gesamte schulpflichtige Jugend eines Ortes oder einer Schulvereinigung in drei aufsteigenden Klassen unterrichtet wird, und zwar jede Klasse allein in besonderen Unterrichtsstunden. Die dreiklassige Schule soll nach § 4 der A. B. vom 15. Oktober 1872 eingerichtet werden, wenn zwei Lehrer in einer Schulgemeinde angestellt sind und die Zahl der Kinder über 120 steigt." -- (I. Einleitung, 1. Allgemeines)
"Der sogenannte Fuldaer Lehrplan (mit der Neufassung für die Grundschule vom Jahre 1932) bleibt im wesentlichen in Kraft. Eine grundlegende Neufassung des Lehrplans wird erst mit der endgültigen Regelung der Lehrbuchfrage, zumal mit der Einführung des neuen Katechismus, möglich. Darum wird im folgenden der Fuldaer Lehrplan verkürzt und nur an einigen Stellen überarbeitet wiedergegeben; er ist lediglich als Rahmenplan anzusetzen." -- (Vorbemerkung)