Neu zugelassene Lernmittel. - Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. März 1975 (K. u. U. S. 403) über die Zulassung von Lehrmitteln für den katholischen Religionsunterricht im Bereich des Erzbistums Freiburg i. Br. und des Bistums Rottenburg
Genehmigt für den Gebrauch in Schulen durch Education and Cultural Relations Division, Office of Military Government (U.S.) am 26.2.47, GE-IA 350.01 (Germany) - US-W 1023
Nach Zulassung durch die Direction de l'Education Publique GMZFO als Lehrbuch eingeführt innerhalb der Höheren Schulen in der französisch besetzten Zone, G.M.Z.F.O., Dép. No. 8218b/8000/1949
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Stuttgart : Klett ; Mainz : Verl. für Technik und Wirtschaft
"Die Beiträge sind mit Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt der Fibel für die erste Klasse Primarschule der Stadt Basel, die im Lehrmittelverlag des Erziehungsdepartementes in Basel erschienen ist, entnommen. Diese Fibel dient als Hilfsmittel, bis die endgültigen, von deutschen Lehrkräften bearbeiteten Schulbücher zur Ausgabe gelangen." -- (Seite 1)
"Die Worte auf den Seiten 1 bis 45 wurden dem deutschen Sprachgebrauch und den deutschen Lehrplänen angepasst."
Auf der Rückseite des Vortitelblatts: Druck: Gebrüder Bauer Mannheim, Betrieb Lahr-Dillingen
Genehmigt für den Gebrauch in Schulen durch Education and Cultural Relations Division, Office of Military Government (U.S.) am 26.2.47, GE-IA 350.01 (Germany)
Nach Zulassung durch die Direction de l'Education Publique GMZFO als Lehrbuch eingeführt innerhalb der höheren Schulen in der französisch besetzten Zone, G.M.Z.F.O., Dép. No. 8218a/8000/1949