"... laut höchsten Rescripts des königlichen Staatsministeriums des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 14. Januar 1859 und dem unterm 30. April 1861 erlassenen Verzeichnis empfohlener und genehmigter Bücher in den deutschen Schulen des Königreichs Bayern gestattet"
"Das einzige Erstlesebuch mit Bilderbuchcharakter begeistert alle mit der durchgehenden Fantasiegeschichte rund um die Tobis, die die Fantasie der Kinder anregt und sie motiviert. Der bewährte analytisch-synthetische Leselehrgang führt alle Schüler/-innen sicher zum Lesen und ist jetzt für heterogene Lerngruppen optimiert. Zusätzliche Unterstützung bekommen die Kinder durch die multimedialen Angebote in der BuchTaucher-App." -- (Verlag)