"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Bestandteil des Bildungsplan für das Gymnasium, der als Bildungsplanheft 3/2016 in der Reihe G erscheint. - In gedruckter Form ist der Plan Teil des Sammelbands Wahfächer der Oberstufe (Heft 2), Neckar-Verlag