"Das vorliegende Verzeichnis enthält nur solche Schulbücher, deren Einführung vom Ministerium und von den Provinzial-Schul-Kollegien ordnungsgemäß genehmigt ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem im Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung 1890 veröffentlichten Verzeichnis, in welchem dieser Gesichtspunkt nicht ganz streng eingehalten war." (Vorwort)