Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft
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Observations
"Dennoch versuchen wir an dieser Schule nach gewissen Richtlinien zu arbeiten, die unserem Unterricht, auch im Urteil der Schüler, das Gepräge geben: [...]." -- (Punkt I. Grundsätzliches). - Die Schule wird namentlich nicht genannt. Von 1937 bis 1945 wurden die zum Abitur führenden höheren Schulen im Deutschen Reich überwiegend in Oberschulen umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung bis etwa 1956/57 beibehalten
Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums