[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)