Sekundarstufe 1 - Gymnasium; Empfehlungen für den bilingualen deutsch-französischen Sachfachunterricht, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 27.6.1997 II C 4.36-25/2-2/97, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Teil 1 Nr. 9/97
Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft
Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00 (ABl. NRW. 1 S. 206), BASS-Gliederungsnummer 15-04 Nr. 3
RdErl. des Kultusministeriums vom 20.8.1993, II B 2.36/2-20/0-798/93. - In Kraft seit: 1.8.1994 für die Jahrgangsstufe 5, verbindlich zum 1.8.1996 für alle Jahrgangsstufen; die Richtlinien von 1978 treten damit außer Kraft
RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v. 14.11.1997, II C 4.36-2512-302197
Mit Anregungen für fachubergreifende Unterrichtsprojekte, in denen das Fach Russisch durch eine spezifisch russische Sicht auf historisch-politische Fragestellungen einen wichtigen Beitrag zu Interkulturellem Denken leisten kann
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99
Überarb. der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe von 1981. - Erschienen: 11.06.1999. - Aufgabenbeispiele dazu u.d.T.: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Aufgabenbeispiele für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen