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    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)
[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter