RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89
In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.4.2004, 522-6.03.15-14302. - Ab dem Schuljahr 2004/05 kann dieses Schwerpunktfach mit der Fachbezeichnung Sozialwissenschaften/Wirtschaft das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe als Leistungs- und Grundkursfach sowie in der Abiturprüfung ersetzen. Über die Einführung des Fachs entscheidet die Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Curriculare Grundlage bleibt auch bei einer ökonomischen Schwerpunktbildung der Lehrplan für das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe