"Nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) wird vom 1.8.2005 an das Fach „Politik-Wirtschaft“ ab dem Jahrgang 11 aufsteigend unterrichtet. In dem neuen Fach sollen politische und ökonomische Inhalte zu gleichen Anteilen „gemeinsam und verschieden“ vermittelt werden, d. h. sowohl unter Beachtung der spezifischen thematischen Strukturen und Erkenntnisweisen der beiden Disziplinen als auch unter Berücksichtigung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Politik und Wirtschaft. Bis zur Einführung eines Kerncurriculums Politik-Wirtschaft bilden die geltenden RRL Politik (aus dem Jahre 1994) weiterhin den allgemeinen curricularen Bezugsrahmen für den Unterricht." -- (Seite 1)
Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)
Die Richtlinien für den Geschichtsunterricht im 5. Schuljahr sind im "Amtsblatt" Nr. 3, März 1949, Seite 79 ff. Ziffer 39, erschienen. Methodische Hinweise hierzu siehe in "Hessische Beiträge zur Schulreform", 3. Reihe, Heft 3
RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven