RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10
RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven
Rderl. des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993. - "Die neuen Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums lösen die "Vorläufigen Richtlinien" aus dem Jahre 1978 ab". - Im Anh. ab S. 173: Beispiele für fächerübergreifendes Arbeiten
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99
Überarb. der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe von 1981. - Erschienen: 11.06.1999. - Aufgabenbeispiele dazu u.d.T.: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Aufgabenbeispiele für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
Anh.: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6. - RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989 - II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für Klasse 5, vom 1.7.1991 an für alle Klassen