Ergänzung der Bestimmungen zur Gestaltung der staatsbürgerlichen Unterweisung, die im Erlass "Richtlinien für den Unterricht an Gymnasien" vom 1.9.1952 - II E 3 - 14/1 Nr. 8987/52 (ABl. 1952, S. 130) noch zurückgestellt worden sind
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
Anh.: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6. - RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989 - II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für Klasse 5, vom 1.7.1991 an für alle Klassen