Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99
Überarb. der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe von 1981. - Erschienen: 11.06.1999. - Aufgabenbeispiele dazu u.d.T.: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Aufgabenbeispiele für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen