Enth. u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956
Unter Berücks. der Ergebnisse der "Bestandsaufnahme und Schulberatung in den Klassen 7 - 10 des Gymnasiums" sowie der Erprobungszeit und des gesetzl. vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Das vorliegende Eckwertepapier richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht, der mit der Lehrerbildung betrauten Einrichtungen sowie der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Die Aussagen basieren auf den Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsisches Schulgesetzes. Das Eckwertepapier orientiert sich an grundlegenden fachdidaktischen Ansätzen der politischen Bildung. Es beinhaltet Vorgaben für die Gestaltung von Schule und Unterricht an allen Schularten und stellt einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung der politischen Bildung an Sachsens Schulen dar." -- (Vorbemerkung)