Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden
Abschnitt B. Allgemein-obligatorischer Bereich, 2. Hinweise zu den Fächern Politik und Deutsch S. 10 - 12
RdErl. d. Kultusministers v. 12.4.1976 - III B 6.36-11/2 - 574/76, Bezug: RdErl. d. Kultusministers v. 9.4.1974 - III B 4.36-11/2 - 1283/74 - (GABl. NW. S. 267)
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Zielgruppe: Der Orientierungsrahmen richtet sich an alle Akteure des schulischen Bildungswesens sowie ihre außerschulischen Kooperationspartner. Er kann als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung von Lehr- und Bildungsplänen sowie der Lehreraus- und -fortbildung, für die Gestaltung von Unterricht und Materialien, und für die konzeptionelle Einbindung außerunterrichtlicher Aktivitäten genutzt werden und wird kontinuierlich weiterentwickelt
Abschnitt B. Allgemein-obligatorischer Bereich, 2. Hinweise zu den Fächern Politik und Deutsch S. 10 - 12
RdErl. d. Kultusministers v. 12.4.1976 - III B 6.36-11/2 - 574/76, Bezug: RdErl. d. Kultusministers v. 9.4.1974 - III B 4.36-11/2 - 1283/74 - (GABl. NW. S. 267)
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Literaturangaben. - Literaturverzeichnis: Seite 89-92
Enthält u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00 (ABl. NRW. 1 S. 206), BASS-Gliederungsnummer 15-04 Nr. 3
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Das vorliegende Eckwertepapier richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht, der mit der Lehrerbildung betrauten Einrichtungen sowie der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Die Aussagen basieren auf den Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsisches Schulgesetzes. Das Eckwertepapier orientiert sich an grundlegenden fachdidaktischen Ansätzen der politischen Bildung. Es beinhaltet Vorgaben für die Gestaltung von Schule und Unterricht an allen Schularten und stellt einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung der politischen Bildung an Sachsens Schulen dar." -- (Vorbemerkung)