Rückseite der Titelseite: "Der Landesvorstand des Humanistischen Verbandes hat den Rahmenlehrplan am 8. Juli 2008 genehmigt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 13 des Schulgesetzes von Berlin. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 9 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg."
Zielgruppe: Der Orientierungsrahmen richtet sich an alle Akteure des schulischen Bildungswesens sowie ihre außerschulischen Kooperationspartner. Er kann als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die Weiterentwicklung von Lehr- und Bildungsplänen sowie der Lehreraus- und -fortbildung, für die Gestaltung von Unterricht und Materialien, und für die konzeptionelle Einbindung außerunterrichtlicher Aktivitäten genutzt werden und wird kontinuierlich weiterentwickelt
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597