RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Enthält außerdem drei Schreiben datiert Wiesbaden, 23. Oktober 1952/ 17. November 1952/ 9. Dez. 1952 zu Terminabsprachen und Tagesordnung, unterzeichnet von Dr. O.H. Müller, Ministeralrat im Hessischen Staatsministerium für Erziehung und Volksbildung
RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1981, III A 2.36-20/0-507/81. - In Kraft seit: 1.2.1982 für die Jahrgangsstufe 11/II, Kap. 4, Lernerfolgsüberprüfung für die Jahrgangsstufen 11 und 12; für die Jahrgangsstufe 13 des Schuljahres 1981/82 gelten auslaufend die Regelungen zur Abiturprüfung von 1975/76, 1976/77 und 1977/78
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Philosophie spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen." (Titelblatt)
Sekundarstufe 1 - Gymnasium; Empfehlungen für den bilingualen deutsch-französischen Sachfachunterricht, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 27.6.1997 II C 4.36-25/2-2/97, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Teil 1 Nr. 9/97