Mit Anschreiben an die Mitglieder des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht datiert vom 8. September 1952 mit einem Protokoll der Ergebnisse der Diskussion der Empfehlungen
Adressiert an: Studienleiter Dr. Hermann Block (Hamburg-Großflottbek), Mittelschulrektor Boeckh (Stuttgart-O.), Privatdozent Dr. Karl Bosl (München, Maximilians-Gymnasium), Professor Georg Eckert (Braunschweig, Kant-Hochschule), Oberstudienrat Dr. Anton Gail (Leverkusen-Küppersteg), Oberstudienrat Dr. Körner (Göttingen), Schulrat Müller (Berlin-Charlottenburg, Schulamt), Oberstudiendirektor Dr. Reiche (Meldorf Schleswig-Holstein), Oberstudienrätin Dr. Schroeder (Koblenz-Oberwerth), Regierungsrat Stoecker (Düsseldorf), Oberstudiendirektor Walburg (Bremen), Universitätsprofessor Dr. Petry (Mainz, Universität)
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)