"Bei der Erstellung der Endfassung dieser Rahmenrichtllnien sind die Ergebnisse der Kommission zur Erstellung von Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde in der Fachoberschule berücksichtigt worden."
[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v. 14.11.1997, II C 4.36-2512-302197
Mit Anregungen für fachubergreifende Unterrichtsprojekte, in denen das Fach Russisch durch eine spezifisch russische Sicht auf historisch-politische Fragestellungen einen wichtigen Beitrag zu Interkulturellem Denken leisten kann
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Bezieht sich ausdrücklich auf die Empfehlungen der UNESCO und ist aus der gemeinsamen Beratung der Kultusminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Hamburg hervorgegangen
RdErl. des Kultusministers vom 21.11.1977 - II A 6.70-20/0 - 3370/77. - Zsfassung der Allg. Richtlinien und der Richtlinien zu den einzelnen Fächern in H. 6001 der Schriftenreihe, Veröff. der Richtlinien und Beispielpläne in weiteren H. - Literaturverz. S. 160