"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
Country of Use:
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    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)