Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597
Die Richtlinien für den Geschichtsunterricht im 5. Schuljahr sind im "Amtsblatt" Nr. 3, März 1949, Seite 79 ff. Ziffer 39, erschienen. Methodische Hinweise hierzu siehe in "Hessische Beiträge zur Schulreform", 3. Reihe, Heft 3
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Bezieht sich ausdrücklich auf die Empfehlungen der UNESCO und ist aus der gemeinsamen Beratung der Kultusminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Hamburg hervorgegangen
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Literaturangaben
Nach den Empfehlungen des Lehrplanausschusses des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands an die ständige Kultusministerkonferenz der westdeutschen Länder in enger Anlehnung an die hessischen Richtlinien für den Geschichtsunterricht und für den politischen Unterricht im Lande Hessen sowie dem früheren Lehrplan des Kreislehrervereins im Oberlahnkreis