Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)
"Die vorstehenden neuredigirten Schulgesetze, bestätigt durch das höchste Rescript vom 25. Junius dieses Jahres, werden zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Braunschweig, am 2. Junius 1833. Die Schulephoren. Bode. Henke." -- (Seite 15)
Edition:Nachdr. [der Ausg.] 1774 im Verlage des hochfuerstlichen Schul-Seminariums, Gedruckt bey Franz Sebastian Sartorius, hochfuerstl. pivil. Hofbuchdr.