RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Sozialkunde/Politik und Musik spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2009 umzusetzen." (Titelblatt)
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89
In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
Auf der Vortitelseite: ein Beispielplan auf Grund der Richtlinien für die Volksschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, erarbeitet von der Lehrerschaft des Landkreises Köln unter Mitwirkung von Lehrkräften der Stadt Köln, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Siegkreises u. des Landkreises Bonn in Verbindung mit Dozenten der pädagogischen Akademien
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Griechisch, Latein, Geographie, Geschichte, Kunst und Sport spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2008 umzusetzen"
Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.04.2017 - 526-6.08.01-134989
"Die Rahmenvorgabe 'Verbraucherbildung in Schule - in der Primarstufe und Sekundarstufe I` beschreibt als schulform- und bildungsgangübergreifender Referenzrahmen die Grundlagen, Ziele undBereiche der Verbraucherbildung. Sie tritt zum 01.08.2017 in Kraft und stellt langfristig eine Grundlage für die künftige Entwicklung und Überarbeitung von Richtlinien und Lehrplänen dar." -- (Runderlass)
Bestandteil zur Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung - Zukunft lernen“ (2016 -2020)