Ergänzung der Bestimmungen zur Gestaltung der staatsbürgerlichen Unterweisung, die im Erlass "Richtlinien für den Unterricht an Gymnasien" vom 1.9.1952 - II E 3 - 14/1 Nr. 8987/52 (ABl. 1952, S. 130) noch zurückgestellt worden sind
Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
RdErl. des Kultusministers vom 21.12.1983, III A 2.36-20/0-1623/83. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff
Enth. u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956
Zeitliche Einordnung: Der Historiker und Pädagoge Anton Jakob Gail (1910-81) war nach dem Zweiten Weltkrieg Mitglied im Arbeitskreis für den Geschichtsunterricht. Weitere Stationen in der Nachkriegszeit: Lehrer am Carl-Duisberg-Gymnasium in Leverkusen, dann Schulleiter am Kreisgymnasium Grevenbroich; seit 1959 ordentlicher Professor für Pädagogik und Philosophie an der Universität Köln
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden