Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Katholische Religionslehre spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen. " (Titelblatt)
[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
"Bei der Schlußredaktion im niedersächsischen Kultusministerium wurden die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet."
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) wird vom 1.8.2005 an das Fach „Politik-Wirtschaft“ ab dem Jahrgang 11 aufsteigend unterrichtet. In dem neuen Fach sollen politische und ökonomische Inhalte zu gleichen Anteilen „gemeinsam und verschieden“ vermittelt werden, d. h. sowohl unter Beachtung der spezifischen thematischen Strukturen und Erkenntnisweisen der beiden Disziplinen als auch unter Berücksichtigung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Politik und Wirtschaft. Bis zur Einführung eines Kerncurriculums Politik-Wirtschaft bilden die geltenden RRL Politik (aus dem Jahre 1994) weiterhin den allgemeinen curricularen Bezugsrahmen für den Unterricht." -- (Seite 1)