"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Sozialkunde/Politik und Musik spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2009 umzusetzen." (Titelblatt)
Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft