Vereinbarung über die Anwendung einheitlicher Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe (Beschluss der KMK vom 6.2.1975) und erläuternde Hinweise
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Griechisch, Latein, Geographie, Geschichte, Kunst und Sport spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2008 umzusetzen"
Mit Aufgabenbeispielen. - In Verbindung mit den Niedersächsischen Rahmenrichtlinien gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.4.2004, 522-6.03.15-14302. - Ab dem Schuljahr 2004/05 kann dieses Schwerpunktfach mit der Fachbezeichnung Sozialwissenschaften/Wirtschaft das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe als Leistungs- und Grundkursfach sowie in der Abiturprüfung ersetzen. Über die Einführung des Fachs entscheidet die Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Curriculare Grundlage bleibt auch bei einer ökonomischen Schwerpunktbildung der Lehrplan für das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe