"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Ethik spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen." (Titelblatt)
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Rückseite der Titelseite: "Der Landesvorstand des Humanistischen Verbandes hat den Rahmenlehrplan am 8. Juli 2008 genehmigt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 13 des Schulgesetzes von Berlin. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat den Rahmenlehrplan geprüft: Er entspricht den Vorgaben nach § 9 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg."
Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht