"Unter Aufhebung der vorläufigen Instruction vom 8. März 1832 tritt gegenwärtige Unterrichts- und Prüfungsordnung für die Real- und die höhere Bürgerschulen nunmehr in Kraft"
Urh. des Centralblattes bis 1917: Ministerium der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
Abgedr. in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / im Auftr. des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und unter Benutzung der amtl. Quellen hrsg. von [Friedrich] Stiehl; [1].1859, S. 607 - 610
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)