Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99
Überarb. der Richtlinien und Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe von 1981. - Erschienen: 11.06.1999. - Aufgabenbeispiele dazu u.d.T.: Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung - Aufgabenbeispiele für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)
Schválilo Ministerstvo školstva, vedy, výskumu a športu Slovenskej republiky dňa 6. 2. 2015 pod číslom 2015-5129/1758:1-10A0 pre základné školy s platnosťou od 1. 9. 2015
RdErl. des Kultusministeriums vom 29.12.1978, II B 7.36/2-20/0 Nr. 6285/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979
Auf Grundlage der 1973 zur Erprobung eingeführten Empfehlungen für den Unterricht in der Realschule; enthält die vorlaufigen Empfehlungen für die Differenzierung in den Klassen 9 und 10 der Realschulen
Literaturverzeichnis: Seite 102 (Verzeichnis der fachwissenschaftlichen Literatur zu den Problemfeldern in einem Sonderheft erschienen)
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.4.2004, 522-6.03.15-14302. - Ab dem Schuljahr 2004/05 kann dieses Schwerpunktfach mit der Fachbezeichnung Sozialwissenschaften/Wirtschaft das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe als Leistungs- und Grundkursfach sowie in der Abiturprüfung ersetzen. Über die Einführung des Fachs entscheidet die Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Curriculare Grundlage bleibt auch bei einer ökonomischen Schwerpunktbildung der Lehrplan für das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe