Vereinbarung über die Anwendung einheitlicher Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung der neugestalteten gymnasialen Oberstufe (Beschluss der KMK vom 6.2.1975) und erläuternde Hinweise
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1981, III A 2.36-20/0-507/81. - In Kraft seit: 1.2.1982 für die Jahrgangsstufe 11/II, Kap. 4, Lernerfolgsüberprüfung für die Jahrgangsstufen 11 und 12; für die Jahrgangsstufe 13 des Schuljahres 1981/82 gelten auslaufend die Regelungen zur Abiturprüfung von 1975/76, 1976/77 und 1977/78